Konditionen
Grundversicherung
Bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung kann die Leistung der psychologischen Psychotherapie für Einzelpersonen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Für die Anordnung wenden Sie sich an Ihre Hausärztin resp. Ihren Hausarzt.
Bitte bringen Sie die Anordnung und Ihre Krankenkassenkarte zu unserem ersten Termin mit.
Paartherapie kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn einer der beiden Partner:innen unter einer psychischen Belastung mit Krankheitswert leidet. Hierfür brauchen beide Partner:innen eine Anordnung. Ansonsten wird Paartherapie nicht von der Grundversicherung übernommen.
Zusatzversicherung, Opferhilfe, Unfallversicherung
Falls keine ärztliche Anordnung vorliegt, können die Kosten allenfalls anderweitig zurückerstattet werden:
- Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die die Kosten für psychologische Beratung einschliesst. Die Beiträge sind von Kasse zu Kasse verschieden. Erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Zusatzversicherung. Mein Honorar entspricht dem Ansatz für Selbstzahlende (siehe unten).
- Bei psychischen Problemen als Folge psychischer oder körperlicher Gewalt, zum Beispiel sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt oder andere Arten von Gewalt (zum Beispiel ein Überfall), gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Erkundigen Sie sich bei der Opferhilfe Schweiz oder bei Lantana.
- Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
Selbstzahlende
- Einzelpersonen: Der Ansatz für eine Sitzung beträgt CHF 170.– pro 50 Minuten. Pro weitere angefangene 5 Minuten werden CHF 17.– verrechnet. Im Preis inbegriffen sind meine Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeit. Telefonate, E-Mails, Berichte etc. werden nach Aufwand verrechnet.
- Paare: Der Ansatz für eine Sitzung beträgt CHF 204.– pro 60 Minuten. Pro weitere angefangene 5 Minuten werden CHF 17.– verrechnet. Im Preis inbegriffen sind meine Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeit. Telefonate, E-Mails, Berichte etc. werden nach Aufwand verrechnet.
Absagen
Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Später abgesagte oder versäumte Sitzungen muss ich Ihnen, unabhängig von den Gründen, in Rechnung stellen.
Schweigepflicht
Die Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psycholog:innen FSP und das Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) verpflichten die Berufsangehörigen zur Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alles, was in einer Psychotherapie oder Beratung besprochen wird, von mir streng vertraulich behandelt werden muss.