Honorar und Krankenkassenbeiträge

 

Bei vorliegender ärztlicher Anordnung kann die Leistung der psychologischen Psychotherapie im Einzelsetting über die Grundversicherung abgerechnet werden. Für die Anordnung wenden Sie sich direkt an Ihre Hausärztin/ihren Hausarzt und bringen diese zum ersten gemeinsamen Termin mit.

Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte zum Ersttermin mit.

Paartherapie kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn einer der beiden Partner unter einer psychischen Belastung mit Krankheitswert leidet. Hierfür brauchen beide Partner eine Anordnung von Ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt. Ansonsten handelt es sich bei einer Paartherapie um eine Leistung, die nicht von der Krankenversicherung übernommen wird.

 

Falls keine ärztliche Anordnung vorliegt, können die Kosten allenfalls anderweitig zurückerstattet werden:

  • Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die die Kosten für psychologische Beratung einschliesst. Die Beiträge sind von Kasse zu Kasse verschieden. Zur genauen Information, wie viel Ihnen zusteht, erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
  • Wenn Sie Opfer eines Verbrechens (bei psychischen Problemen als Folge psychischer oder körperlicher Gewalt, z.B. sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt oder andere Arten von Gewalt, Überfall etc.) geworden sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Erkundigen Sie sich dafür bei der Opferhilfe Schweiz oder bei Lantana.
  • Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.

 

Selbstzahlende / Zusatzversicherung:

Ansatz für Sitzung im Einzelsetting als Selbstzahlende:r beträgt CHF 170.- pro 50 Minuten, im Preis inbegriffen sind Vor- / Nachbearbeitungszeit. Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten werden 17.- verrechnet. Telefonate, E-Mails, Berichte etc. werden nach Aufwand verrechnet.

Ansatz für Sitzung im Paarsetting als Selbstzahlende:r beträgt CHF 200.- pro 60 Minuten, im Preis inbegriffen sind Vor- / Nachbearbeitungszeit. Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten werden 17.- verrechnet. Telefonate, E-Mails, Berichte etc. werden nach Aufwand verrechnet.

 

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Versäumte Sitzungen muss ich Ihnen, unabhängig von den Gründen, in Rechnung stellen.

 

Schweigepflicht / Vertraulich

Die Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP und das Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) verpflichten die Berufsangehörigen zur Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass alles, was in einer Psychotherapie oder Beratung besprochen wird, streng vertraulich behandelt werden muss und nicht als Information weitergegeben werden darf.

 

Datenschutzerklärung

Willkommen auf der Webseite meiner Psychologiepraxis. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung meiner Webseite sowie der darauf angebotenen Dienstleistungen. Die vorliegende Datenschutzerklärung informiert Sie über die Bearbeitung personenbezogener Daten während Ihres Besuchs auf der Webseite.

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Art, Zweck und Umfang der Bearbeitung

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23.08.2023

 

 

1 Als Psychologiepraxis versteht sich ein psychologisches Unternehmen, in der Rechtsform einer Einzelfirma, einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Andere Rechtsformen werden selten gewählt. In der Praxis kommt eine Psychologiepraxis vor allem als psychotherapeutische Praxis /neuropsychologische Praxis (Einzelfirma) oder als Organisation der psychologischen Psychotherapie / Organisation der Neuropsychologie (AG, GmbH) vor.